COVID-19-Schnelltest vor dem Friseurbesuch
Ab 19.04.21 benötigen Sie einen Nachweis eines tagesaktuellen negativen COVID-19-Schnelltests von einer offiziellen Teststation, einer Impfdokumentation oder eines Nachweises einer bestätigten Infektion im Sinne des § 4a der Corona-Verordnung.
Bitte kommen Sie nur mit FFP 2 Maske, mit anderen Masken dürfen wir Sie nicht mehr bedienen.